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Willkommen bei

Labradore vom Tempelswald

 

 

Über uns...

 

Wir betreiben eine kleine Hobbyzucht, in Gedern (Hessen) am Rande des Vogelsberg.
Wir wohnen sehr ländlich am Stadtrand und haben ein eigenes Haus mit großem Garten. Zu unserer Familie gehören unsere beiden Jungs und unsere foxred Labbis Flash und Holly. Unsere Hunde haben eine enge Bindung zu jedem Familienmitglied, leben bei uns im Haus und fahren in den Urlaub mit.

Seit 2010 betreiben wir unsere Hundeschule Beller hier im Ort! Hier sind sie oft als Trainerhunde dabei und gehen mit gutem Beispiel voran.
Unser erster Labrador war schwarz und hieß Sam. Er ist mit den Kindern aufgewachsen. Im September 2014 mussten wir ihn leider mit über 14 Jahren gehen lassen. Das war für unsere Familie sehr schlimm, hatten wir doch ein Familienmitglied und treuen Begleiter verloren. Unser Flash (Lord Red Flash von der Holzmühle), hat uns den Abschied etwas leichter gemacht. Ihn haben wir im Januar 2011 zu uns geholt. Durch ihn waren wir von der seltenen Farbe foxred infiziert. Im Oktober 2015 kam dann noch unser Mädel Holly (Living Red Dream Holly von Isininga) dazu. Sie ist ein richtiger Sonnenschein und liebt ihren Flash über alles.

Unser 1. Wurf foxred Labrador-Welpen kam Weihnachten 2017 zur Welt!

Unser 2. Wurf foxred Labrador-Welpen ist da!

Diesmal haben wir uns für den sympathischen, gutmütigen Deckrüden Pablito du Domain de Biazak entschieden!


Unser Zuchtziel sind wesensfeste, gut sozialisierte, gesunde Familienhunde, die dem typischen Charakter des Labradors entsprechen.

 

Wir sind Mitglied im Retriever Rassehunde e. V.

 

Weitere Informationen über uns finden Sie auf unserer Homepage
www.hundeschule-beller.de oder unsere Facebook-Seite "Labradore vom Tempelswald".

Interessenten werden gebeten sich unter der Tel.-Nr.: 06045-5390 zu melden.

 

 

Seit dem 01.08.2014 brauchen Hundeschulen die Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes “gewerbsmäßig für Dritte Hunde auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten (Hundeschule)”.

Wir begrüßen dieses Gesetz und teilen mit, dass uns die Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes durch die zuständige Behörde vorliegt.